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   BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91   

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https://dejure.org/1991,10329
BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91 (https://dejure.org/1991,10329)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1991 - 2 WD 27.91 (https://dejure.org/1991,10329)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1991 - 2 WD 27.91 (https://dejure.org/1991,10329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Diebstahls mit Sachbeschädigung in mehreren Fällen - Vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zur Achtungswahrung und Vertrauenswahrung im außerdienstlichen Bereich - Vorsätzliche Verletzung der Kameradschaftspflicht durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
    Da die Berufung des früheren Soldaten erfolglos war, waren ihm die Kosten des Berufungsverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 WDO aufzuerlegen; es bestand keine gesetzliche Möglichkeit, ihn ganz oder teilweise von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (Urteil vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
    Daher ist im allgemeinen bei Eigentums- oder Vermögensdelikten zum Nachteil von Kameraden die Herabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu nehmen (Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>).
  • BVerwG, 21.01.1991 - 6 C 49.88

    Soldat auf Zeit - Dienstgradherabsetzung - Minderung der Übergangsbeihilfe

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
    Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91).
  • BVerwG, 08.08.1984 - 2 WD 9.84

    Unberechtigte Teilnahme an der Truppenverpflegung - Rückstand mit der Zahlung der

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
    Fügt ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG zu vorbildlicher Haltung und Pflichterfüllung verpflichtet ist, seinem Dienstherrn durch die unbefugte Teilnahme an der Truppenverpflegung in eigennütziger Absicht Schaden zu, so kann er der Bundeswehr grundsätzlich nicht mehr in seinem bisherigen Dienstgrad als Vorgesetzter zugemutet werden (vgl. Urteil vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84).
  • BVerwG, 27.08.1991 - 2 WDB 14.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
    Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91).
  • BVerwG, 01.02.1989 - 2 WD 35.88

    Voraussetzungen für die Verhängung eines Beförderungsverbots - Grundsätze für die

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
    Außerdienstliche Eigentums- und Vermögensdelikte unterscheiden sich so sehr voneinander und variieren nach Art der Ausführung und den Tatumständen sowie der Schuld des Täters in so großer Breite, daß dafür kein einheitlicher Ahndungsmaßstab gebildet werden kann (vgl. Urteil vom 1. Februar 1989 - BVerwG 2 WD 35.88).
  • BVerwG, 06.05.1987 - 2 WD 56.86

    Unterschlagung als Dienstvergehen - Betrug als Dienstvergehen - Trunkenheit im

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
    Schon die bloße Gefährdung des Kameradenvermögens ist ein schwerwiegender Pflichtverstoß (vgl. Urteil vom 6. Mai 1987 - BVerwG 2 WD 56.86).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 2 WD 6.91

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Diebstahl eines Soldaten von Geld

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
    Der Senat hat dienstliche wie außerdienstliche Verfehlungen eines Unteroffiziers gegen Eigentum und Vermögen von Kameraden stets als gravierendes Fehlvelhalten bewertet, das Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Soldaten zuläßt und die Möglichkeiten seiner dienstlichen Verwendung berührt (Urteil vom 19. April 1991 - BVerwG 2 WD 6.91).
  • BVerwG, 08.04.1987 - 2 WD 52.86

    Bindungswirkung eines Strafurteils für das Disziplinargerichtliche Verfahren -

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
    Entscheidend für die Beurteilung ist das Charakterbild, das der Täter durch solch eine Tat bietet und das bei seiner Verwendung im militärischen Bereich beachtet werden muß (Urteil vom 8. April 1987 - BVerwG 2 WD 52.86).
  • BVerwG, 10.08.1993 - 2 WD 26.93

    Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme - Verurteilung eines Soldaten wegen

    Außerdienstliche Eigentums- und Vermögensdelikte können nach der Art ihrer Ausführung, ihrer kriminellen Intensität sowie der Schuld des Täters in so großer Breite variieren, daß dafür kein einheitlicher Ahndungsmaßstab gebildet werden kann (vgl. Urteile vom 5. September 1991 - BVerwG 2 WD 27.91 - und vom 6. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 22.93 - jeweils m.w.N.).
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